Untersuchungen an Schulen ergaben, dass jedes fünfte Kind nicht gut sieht. Häufig ist dabei weder Eltern noch Lehrern bewusst, warum ein Kind mit den Anforderungen des Unterrichts kämpft oder im Straßenverkehr stärker gefährdet ist.
Eltern müssen sich bewusst machen: Das Gefühl für Balance und das räumliche Vorstellungsvermögen beispielsweise entwickeln sich wesentlich abhängig von der Sehkraft! Menschen nehmen die Welt zu 90 Prozent über die visuellen Eindrücke wahr – und diese liefern entscheidende Entwicklungsimpulse für das Gehirn!
Erst die U7, die reguläre Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von drei Jahren, bezieht die Sehkraft mit ein. Doch viele Korrekturmaßnahmen könnten bereits sehr viel früher einsetzen! Experten empfehlen, Kleinkinder zumindest aus vorbelasteten Familien bereits zwischen dem sechsten und dem 24. Lebensmonat einem gründlicheren Sehtest zu unterziehen.
Viele solcher Früherkennungsprogramme müssen Eltern selbst bezahlen – das ist immer abhängig von der Krankenkasse. Im Interesse des Kindes lohnt sich der Einsatz jedoch unbedingt!
Schon die Kleinsten können kurz- oder weitsichtig sein oder an Hornhautverkrümmungen (Astigmatismus) leiden. Schielen (Strabismus) ist eine weitere Form der Sehschwäche.
Ob kindlicher „Silberblick“ oder grundsätzlich unscharfes Sehen: Das Gehirn versucht stets, die voneinander abweichenden Sinneseindrücke zu kompensieren. Dies tut es, indem es Informationen von einem der beiden Augen ausblendet. Die Nervenbahnen zwischen Auge und Gehirn passen sich an derartige Prozesse dauerhaft an, ein Auge verliert an Leistung und wird schwächer. Das hat Auswirkungen auf die Entwicklung des Koordinationsvermögens oder sogar der räumlichen Vorstellungskraft.
Eine Hornhautverkrümmung hat zur Folge, dass unabhängig von der Entfernung die Umgebung unscharf wahrgenommen wird.
In allen genannten Fällen erlernt das Kind kein scharfes Sehen. Ein Auge entwickelt sich schlechter als das andere. Und bis zum Schulalter schwinden die Möglichkeiten einer wirksamen Korrektur.
Schlechter zu sehen, verursacht den Kleinsten vordergründig weder Schmerzen noch Probleme. Sie arrangieren sich. Darum ist es Sache der Eltern, sie gut zu beobachten und das Sehvermögen so früh wie möglich testen zu lassen.
In diesen Fällen sollten Eltern so schnell wie möglich auch mit den Kleinsten zum Augenarzt gehen:
Ein Sehtest für Erwachsene ist recht einfach: Er muss Buchstaben von einer Tafel ablesen oder beschreiben, was er sieht.
Weitere Informationen zum Sehtest gibt es in diesem Ratgeber:
https://www.brille24.de/ratgeber/augenoptik/sehtest.html
Doch was geschieht bei den Kleinsten, die weder lesekundig sind noch sich treffsicher verbal ausdrücken können? Der LEA-Test bedient sich einfacher Bild-Symbole, mit denen auch kleinere Kinder spielerisch umgehen können.
Der E-Haken-Test ist eine weitere Methode: Hier wird der Buchstabe E in alle möglichen Richtungen gedreht und in unterschiedlichen Größen vorgeführt. Die Kinder werden dazu angehalten, jeweils zu der offenen Seite des Buchstabens zu zeigen.
Die Allerkleinsten reagieren unterschiedlich auf das Vorhalten jeweils einer gemusterten und einer leeren Karte: Babys betrachten vorzugsweise die Karten, auf denen schwarze Streifen scharfe Kontraste bilden. Die Streifenanordnung wird von Karte zu Karte verändert. Anhand der Reaktionen ermittelt der Augenarzt die Sehkraft und -schärfe. Diese Vorgehensweise ist als Preferential-Looking-Methode bekannt.
Der Augenarzt kann die Sehfähigkeit zudem auf verschiedenste Kriterien hin überprüfen: Beispielsweise kann er feststellen, wie gut sich die Augen auf Entfernungen einstellen oder die Pupillen an verschiedene Lichtverhältnisse anpassen.
Auch die Augenbeweglichkeit (Motorik), das räumliche und das Farbsehen lassen sich bewerten.
Ob Eltern den Weg zum Augenoptiker antreten oder zum spezialisierten Augenarzt, bleibt ihnen überlassen. Der Kinderoptometrist verfügt über ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten, die Details zu überprüfen. Zudem wird er Sehschwächen immer im Gesamtzusammenhang mit der Gesundheit des Kindes betrachten. Im Bedarfsfall besteht immer eine Chance, dass die Krankenkasse die Untersuchung zahlt.
Immer arbeiten Augenarzt und Optiker Hand in Hand, wenn es um die individuelle Anpassung von Sehhilfen oder um Korrekturmaßnahmen bei Strabismus geht.
aktualisiert am 20.02.2020