Aus verschiedenem Anlass kann eine Begutachtung der Augen durch einen Augenarzt notwendig sein. Dazu gehören unter anderem Unfälle mit Augenschäden, Führerscheinuntersuchungen sowie andere Tauglichkeitsuntersuchungen. Meist wird durch ein augenärztliches Gutachten der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder die Frage der Eignung für bestimmte Aufgaben (Berufe, Führerschein) geklärt. Für Gutachten ist immer ein Facharzt für Augenheilkunde verantwortlich.
Bei einem Gutachten steht meist die Funktion des Auges im Vordergrund. Daher wird ein gründlicher Sehtest durchgeführt. Das Gesichtsfeld wird untersucht. Wichtig ist ebenfalls, dass die Beweglichkeit der Augen und das Zusammenspiel (mögliche Doppelbilder) überprüft wird. Des Weiteren werden die Augen unter Vergrößerung genau betrachtet. Die Bewegung der Pupillen auf Lichtreize wird getestet. Für die Beurteilung des Augenhintergrundes ist meist eine Pupillenerweiterung durch Augentropfen notwendig. Bei einigen Erkrankungen sind weitere Untersuchungen der Augen erforderlich.
Eignungsgutachten können einerseits vor der Einstellung in einen bestimmten Beruf gefordert werden, andererseits zur Prüfung der Tauglichkeit z. B. für ein Verkehrsmittel notwendig sein.
Bei einem Schaden am Auge wird begutachtet, durch welche Ursache dieser entstanden ist und ob eine Einschränkung für das Alltagsleben vorliegt. Dies gliedert sich auf in Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und Minderung der Gebrauchsfähigkeit (MdE).
Minderung der Erwerbsfähigkeit beschreibt den Umstand, dass eine Person einen Schaden an einem Organ (hier: Auge) hat, so dass eine berufliche Tätigkeit nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird für die gesetzliche Unfallversicherung bestimmt.
Minderung der Gebrauchsfähigkeit beschreibt, dass die Funktion des Organs (Auge) eingeschränkt ist. Dies spielt für die private Unfallversicherung eine Rolle.
Um die Einschränkungen genau festzustellen und vergleichen zu können, gibt es Tabellen, auf denen die Prozentangaben für die Sehschärfe beider Augen aufgeführt sind. Verminderte Beweglichkeit der Augen, vorhandene Doppelbilder, Gesichtsfeldausfälle und weitere Faktoren fließen ebenfalls mit in die Minderung der Gebrauchs- oder Erwerbsfähigkeit ein.
Ein Rentengutachten wird vorgenommen, um eine Erwerbsunfähigkeit oder eine Berufsunfähigkeit festzustellen. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit beschreibt die Berufsunfähigkeit nur, dass der Betroffene in seinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann, für andere Tätigkeiten jedoch geeignet sein kann.
Bei Berufskrankheiten handelt es sich um längerfristige Schäden, die durch die Ausübung einer Tätigkeit entstehen. Dazu gehören Schäden, die durch Gifteinwirkung entstehen, z. B. durch Arsen, Blei, Benzol, Thallium und weitere Substanzen. Linsentrübungen (Katarakt) durch Strahleneinwirkung (Infrarot, Röntgen) gehören ebenso zu den Berufskrankheiten am Auge. Auch hier müssen Gutachten für die gesetzliche Unfallversicherung angefertigt werden.
aktualisiert am 09.12.2018