Die Tränenflüssigkeit am Auge, die zum großen Teil von der Tränendrüse gebildet wird, wird ständig erneuert. Damit das Auge nicht überläuft und die überschüssige Flüssigkeit nicht über die Lidränder fließt, wird das Wasser durch die ableitenden Tränenwege wieder aufgenommen. Diese bilden einen durchgängigen Abflussweg zur Nasenhöhle hin. Die Tränenwege bestehen aus dem oberen und unteren Tränenkanälchen, dem Tränensack und dem Tränennasengang. Die Öffnungen der Tränenkanäle befinden sich am Ober- und Unterlidrand am zur Nase hin gewandten Ende des Lides und werden auch Tränenpünktchen genannt. Ist der Tränenabfluss verstopft (Tränenwegsstenose), kann es zum stark tränenden oder auch verklebten und geröteten Auge kommen, manchmal entzündet sich der Tränensack schmerzhaft (Dakryozystitis).
Bevor die zur Tränenwegsspülung notwendige stumpfe Kanüle eingeführt werden kann, muss oft der Tränenkanal aufgeweitet werden. Das geschieht mit einem anderen Instrument (Konus), das sich nach vorne hin verjüngt, aber nicht ganz spitz ist. Hiermit lässt sich unter Drehbewegungen vorsichtig das Tränenpünktchen vordehnen. Meist erfolgt die Spülung am unteren Tränenpünktchen, manchmal auch am oberen. Eine Betäubung ist oft nicht einmal notwendig, es können aber auch örtliche Betäubungstropfen gegeben werden. In bestimmten Fällen (z. B. bei Kindern) wird eine Kurznarkose gegeben.
In erster Linie dient die Tränenwegsspülung dazu, eine Verengung oder Verlegung der Tränenwege (Tränenwegsstenose) aufzuspüren. Die einfache Spülung hat eine gute diagnostische Aussagekraft, oft zeigt sich aber erst während einer Operation die genaue Lage des Abflusshindernisses. Eher ein positiver Nebeneffekt der Spülung ist es, dass Sekret aus den Tränenwegen ausgeschwemmt werden kann.
aktualisiert am 09.12.2018